Unser Energiewendestammtisch am 26.10.2020 befasste sich mit dem sog. Kabinettsentwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes(EEG). Nach fast 20 Jahren steht das Gesetz bis zum Jahresende vor einer grundlegenden Reform, bei der sich die Frage stellt, in welcher Weise sich diese u.a. auf die bestehenden Geschäftsmodelle der BESG auswirken wird.
Zur Diskussion dieser Frage gelang es, Jonas Klamka von der Energieagentur NRW als Referenten für den erstmalig als Videokonferenz organisierten Stammtisch zu gewinnen.
Sein Vortrag verdeutlichte die sehr große Regelungstiefe des Ausbaus der erneuerbaren Energien wie auch die Veränderung von Anreizstrukturen gerade für größere PV-Anlagen über 100 kW. „Die Ausbauziele für erneuerbare Energien bis zum Jahr 2035 sind mit mindestens 65 Prozent des deutschen Stromverbrauchs zwar sehr anspruchsvoll“, so Klamka, „jedoch stellt sich angesichts der zu erkennenden Regelungsdichte die Frage, ob die Ziele auch wirklich erreicht werden können.“
Immerhin stellt sich für einige Teilbereiche des EEG eine geringfügige Verbesserung ein: So werden im gegenwärtigen Entwurf des Gesetzes Mieterstromanlagen etwas höher vergütet als in der Fassung von 2017, so dass sich möglicherweise weitere Modelle für den Mehrfamilienhausbereich rechnen werden. Auch zeigt sich, dass Anlagen kleiner als 20 kW, die bis max. 10000 kWh/Jahr erzeugen voraussichtlich von der EEG-Umlage befreit bleiben. Wie auch zumindest für eine Übergangszeit sog. ausgeförderte Anlagen voraussichtlich weiterhin eine kleine Einspeisevergütung erhalten werden.
Das Gesetz wird bis Ende diesen Jahres verabschiedet. Für die Geschäftsmodelle von kleinen Energiegenossenschaften wie unserer zeichnen sich dabei vorerst nur graduelle Veränderungen ab. Trotzdem bleibt der Eindruck am Ende des Abends, dass das Gesetz möglicherweise nicht ausreichen wird, die anspruchsvollen CO2-Ziele in Deutschland zu erreichen.
27.10.2020, Ralf Schüle
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