Das Pachtmodell für PV-Anlagen
Beim Pachtmodell kann der wirtschaftliche Vorteil bei Eigenversorgung durch die verringerte oder ganz entfallene EEG-Umlage und die entfallenen Abgaben, Steuer sowie Netzentgelte genutzt werden. Anders als beim klassischen Volleinspeisemodell verpachtet die Energiegenossenschaft die erbaute PV-Anlage an den Dachbesitzer, wodurch dieser zum Betreiber wird. Denn erst wenn der Stromverbraucher gleichzeitig Betreiber der Stromerzeugungsanlage ist, stimmt die zentrale Voraussetzung für Eigenversorgung, auf der das Pachtmodell beruht. Auf diese Weise kann der Hausbesitzer den Strom von seinem eigenen Dach für die Selbstversorgung nutzen, ohne dass er Eigentümer der PV-Anlage sein muss.
Grafik: EnergieAgentur.NRWDas Pachtmodell ist für die beiden involvierten Parteien von wirtschaftlichem Vorteil. Die PV-Bürgerenergiegesellschaft kann durch die Pachteinnahmen sichere, kalkulierbare Erträge generieren, gleichzeitig kann der Dachbesitzer „echten“ Ökostrom zu relativ günstigen Preisen beziehen und muss sich nicht selbst um die Finanzierung und den Bau der Anlage kümmern.
Genauere Infos dazu :
https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2017-12/Solaranl...