Auszüge aus den Protokollen des öffentlichen Teils der Ratssitzungen, die die Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft betreffen.
(siehe http://www.solingen.de - Rathaus online - RatsInfoSystem)
24. Sitzung des Rates am 27.09.2012
Tageordnungspunkt 12: Rückkauf der Anteile an der Stadtwerke Solingen GmbH; Drucksache Nr. 2310
Ziffer 1. Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 30. September 2012 werden nach näherer Maßgabe des im nicht-öffentlichen Teil der Ratssitzung zur Beschlussfassung anstehenden Anteilskauf- und Abtretungsvertrags folgende Geschäftsanteile erworben bzw. veräußert sowie Zahlungen geleistet. Die Geschäftsführungen der folgenden Gesellschaften werden angewiesen, die folgenden Beschlüsse vorzubereiten bzw. Verträge abzuschließen sowie die Mitglieder in den Gesellschafterversammlungen angewiesen, die erforderlichen Beschlüsse zu fassen.
- Die BSG erwirbt von der MVV Energie AG (MVV) einen Geschäftsanteil der Stadtwerke Solingen GmbH (SWS) in Höhe von 44,4 %. Der Kaufpreis beträgt 101.434.869,74 Euro. Der Erwerb erfolgt ohne vorherige Durchführung einer sog. Due Diligence (Prüfung der Gesellschaft).
- Die BSG zahlt im Zusammenhang mit dem Erwerb der Geschäftsanteile der SWS zur Abgeltung etwaiger Ansprüche aus dem Löschwasservertrag vom 07.12.2001 einen Einmalbetrag in Höhe von insgesamt 1.310.000,00 Euro an die MVV.
- Die SWS erwirbt von der MVV Energiedienstleistungen GmbH, Mannheim, einen Geschäftsanteil der MVV Energiedienstleistungen Solingen GmbH (MVV EDL Solingen) in Höhe von 51,0 %. Der Kaufpreis beträgt 2.000.000,00 Euro. Der Erwerb erfolgt ohne vorherige Durchführung einer sog. Due Diligence (Prüfung der Gesellschaft).
- Die SWS veräußert an MVV einen Geschäftsanteil in Höhe von 5 % der MVV Trading GmbH, Mannheim (MVV Trading). Der Kaufpreis beträgt 800.000,00 Euro.
26. Sitzung des Rates am 21.02.2013
Tageordnungspunkt 13: Stadtwerke Solingen GmbH - Beauftragung von Sondierungsgesprächen mit dem Ziel eines optimierten Partnerschafts- und Kooperationsmodells; Drucksache Nr. 2563
Ziffer 1. Die Zukunftsfähigkeit der Stadtwerke Solingen GmbH und insbesondere die erfolgreiche Bewältigung der Energiewende werden durch horizontale Kooperationen und die Weiterentwicklung von Netzwerkstrukturen mit anderen kommunalen Stadtwerken und Stadtwerke-Verbünden sicher gestellt. Zur Steuerung dieser horizontaler Kooperation und Netzwerkverbünde soll eine entsprechende personelle Kapazität bei der SWS GmbH ausgebaut werden. Außer möglichen Beteiligungen einer Bürgerenergiegenossenschaft (gemäß Punkt 4. unten) finden keine weiteren SWS-Anteilsverkäufe statt.
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Ziffer 4. Es soll eine Bürgerenergiegenossenschaft gegründet werden. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, die Gründungsvoraussetzungen (zum Beispiel Satzungsentwurf, Entwurf einer Geschäftsordnung etc.) schnellstmöglich zu schaffen. Es soll eine maximale Beteiligungsquote von 14,9 Prozent an den SWS angestrebt werden. Zusätzlich sollen projektbezogene Bürgerbeteiligungsfonds geprüft werden.
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