A. Mitgliedschaft und Genossenschaftsanteil

Wir sind immer erfreut, wenn sich neue Menschen engagieren wollen, denn der Erfolg unseres Genossenschaft BürgerEnergie Solingen eG ist eine Gemeinschaftsanstrengung.

Die Mitgliedschaft für natürliche und juristische Personen wird mit mindestens einem Genossenschaftsanteil erworben, dieser beträgt 500€ plus 50€ einmalig zu zahlendes Eintrittsgeld, das in die Rücklagen fließt.
Natürlich ist der Erwerb zusätzlicher Anteile jederzeit möglich. Jeder erworbene Anteil erhöht das Eigenkapital der Genossenschaft und schafft verbesserte Voraussetzungen zur Finanzierung neuer regionaler Energieprojekte.

Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Ende des Geschäftsjahres (31.12.) unter Einbehaltung einer Frist von drei Jahren schriftlich kündigen.
Nach der Generalversammlung des Jahres, die dem dritten Jahr nach der fristgerechten Kündigung folgt, werden die Anteile wieder ausgezahlt.
Als Genossenschaftsmitglied haftet man anteilig für die Geschäfte der Genossenschaft. Per Satzung wird in der BESG allerdings eine Haftung auf die gezeichneten Anteile beschränkt. Die Haftung der Mitglieder im Falle einer Insolvenz ist somit ausgeschlossen.